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   LSG Sachsen, 10.11.2011 - L 3 AL 60/10   

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https://dejure.org/2011,46979
LSG Sachsen, 10.11.2011 - L 3 AL 60/10 (https://dejure.org/2011,46979)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10.11.2011 - L 3 AL 60/10 (https://dejure.org/2011,46979)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10. November 2011 - L 3 AL 60/10 (https://dejure.org/2011,46979)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Förderungsfähigkeit einer Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 59 Nr. 1
    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Förderungsfähigkeit einer Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 100/04 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Förderungsfähigkeit - Tatbestands- und

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.11.2011 - L 3 AL 60/10
    Entgegen der Ansicht der Klägerin genügt es für die Förderungsfähigkeit nicht, dass die gewählte Ausbildung zu einem anerkannten beruflichen Abschluss führt (vgl. BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R - JURIS-Dokument, Orientierungssatz 1 und Rdnr. 17).

    Durch die Aufnahme des Berufsausbildungsverhältnisses in das nach § 34 BBiG (in der seit 1. April 2005 geltenden Fassung) einzurichtende und zu führende Verzeichnis entscheidet die hierfür zuständige Stelle, ob eine Ausbildung der durch das Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Form entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R - JURIS-Dokument Rdnr. 16).

  • BSG, 25.06.1986 - 9a RVg 2/84

    Notwehr - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermessen

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.11.2011 - L 3 AL 60/10
    Bei einem Verwaltungsakt mit Dauerwirkung liegt jedoch in der Regel ein erhöhtes öffentliches Interesse an der Rücknahme des Verwaltungsaktes vor (so BSG, Urteil vom 25. Juni 1986 - 9a RVg 2/84 - BSGE 60, 147 = SozR1300 § 45 Nr. 24 = JURIS-Dokument, jeweils Leisatz Nr. 3).
  • BSG, 23.05.1990 - 9b/7 RAr 18/89

    Ausbildungsförderung bei Ausbildungsgängen nach staatlichen Sonderprogrammen

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.11.2011 - L 3 AL 60/10
    Sie muss vielmehr auch in den vom Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Formen durchgeführt werden (so bereits BSG, Urteil vom 23. Mai 1990 - 9b/7 RAr 18/89 - SozR 3-4100 § 40 Nr. 2 = JURIS-Dokument Rdnr. 14).
  • LSG Thüringen, 30.05.2012 - L 10 AL 41/09

    Berufsausbildungsbeihilfe - Förderungsfähigkeit der Ausbildung - Tatbestands- und

    Außerdem ist ein Ausbildungsvertrag mit dem Eintragungsvermerk der zuständigen Kammer vorzulegen, der bestätigt, dass die Ausbildung im Ausbildungsverzeichnis der Kammer aufgenommen ist (vgl. LSG Sachsen vom 10. November 2011 - L 3 AL 60/10).

    Sie muss vielmehr auch in den vom Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Formen durchgeführt werden (so bereits BSG vom 23. Mai 1990 - 9b/7 RAr 18/89 - SozR 3-4100 § 40 Nr. 2; vgl. LSG Sachsen vom 10. November 2011 - L 3 AL 60/10).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 140/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Behörden und Gerichte können aber an die Eintragung bzw. Nichteintragung von Ausbildungsverhältnissen in das Verzeichnis in der Berufsausbildungsverhältnisse gebunden sein; ihnen dürfte insbesondere eine inhaltliche Überprüfung der konkret betriebenen Ausbildung mit den Vorgaben des Berufsausbildungsrechts in materieller Hinsicht nicht zustehen (vgl. LSG Chemnitz Urteil vom 10. November 2011 - L 3 AL 60/10 - LSG Erfurt Urteil vom 30. Mai 2012 - L 10 AL 41/09 - LSG Darmstadt Urteil vom 26. Juni 2013 - L 6 AL 124/10 - LSG Hamburg Urteil vom 11. September 2013 - L 2 AL 86/10 -).
  • LSG Sachsen, 17.08.2023 - L 3 AL 187/17
    Denn durch die Aufnahme des Berufsausbildungsverhältnisses in das nach § 34 BBiG zu führende Verzeichnis entscheidet die hierfür zuständige Stelle, ob eine Ausbildung der durch das Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Form entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 18. August 2005, a. a. O., Rdnr. 16 f.; Sächs. LSG, Urteil vom 10. November 2011 - L 3 AL 60/10 - juris Rdnr. 21).

    Eine Überprüfung der inhaltlichen Übereinstimmung der betrieblichen Ausbildung mit den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes und der jeweiligen Ausbildungsordnung steht der Beklagten im Rahmen der Entscheidung über die Berufsausbildungsbeihilfe und damit den Sozialgerichten grundsätzlich nicht zu (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Januar 2002 - B 11 AL 250/01 B - juris Rdnr. 4; BSG, Urteil vom 18. August 2005, a. a. O. Rdnr. 16; Sächs. LSG, Urteil vom 10. November 2011, a. a. O., Rdnr. 21).

  • LSG Bayern, 15.03.2016 - L 9 AL 284/15

    Keine Berufsausbildungsbeihilfe nach SGB III bei Anspruch nach BAföG

    Sie müsse nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch in den vom Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Formen durchgeführt werden (vgl. BSG, Urteil vom 23.05.1989, Az. 9b/7 Rar 18/89; Urteil vom 18.08.2005, Az. B 7a/7 AL 100/04 R; Urteil des LSG Sachsen vom 10.11.2011; Az. L 3 AL 60/10; Urteil des LSG Thüringen vom 30.05.2012, Az. L 10 AL 41/09; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.06.2013, Az. L 6 AL 124/10).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.05.2017 - L 3 AL 15/15

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähige Berufsausbildung -

    Eine Berufsausbildung ist förderungsfähig, wenn sie in den vom BBiG vorgeschriebenen Formen durchgeführt wird (BSG, Urteil vom 23. Mai 1990 - 9 b/7 RAr 18/89 -, Rn. 12; BSG, Urteil vom 6. August 2014 - B 4 AS 55/13 R - LSG Sachsen, Urteil vom 10. November 2011 - L 3 AL 60/10 - LSG Thüringen, Urteil vom 30. Mai 2012 - L 10 AL 41/09 - LSG Hamburg, Urteil vom 11. September 2013 - L 2 AL 86/10 -, juris).
  • LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 AL 124/10

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe für eine betriebliche Ausbildung; Anspruch

    Sie muss nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vielmehr auch in den vom Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Formen durchgeführt werden (vgl. BSG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 9b/7 Rar 18/89, juris zu staatlichen Sonderprogrammen; Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R, juris zu einem Modellprojekt des Europäischen Sozialfonds; vgl. auch Urteil des LSG Sachsen vom 10. November 2011 - L 3 AL 60/10, juris und das Urteil des LSG Thüringen vom 30. Mai 2012 - L 10 AL 41/09, juris jeweils zu einem nicht in das Ausbildungsverzeichnis der zuständigen Kammer eingetragenen Ausbildungsvertrag).
  • LSG Sachsen, 30.11.2017 - L 3 AL 192/15
    Durch die Aufnahme des Berufsausbildungsverhältnisses in das nach § 34 BBiG zu führende Verzeichnis entscheidet die hierfür zuständige Stelle, ob eine Ausbildung der durch das Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Form entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 - juris Rdnr. 16 f.; Sächs. LSG, Urteil vom 10. November 2011 - L 3 AL 60/10 - juris Rdnr. 21).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2018 - L 7 AL 11/17
    Ihr Ausbildungsvertrag vom 15. Dezember 2014 ist nicht in ein Berufsausbildungsverzeichnis eingetragen worden, so dass allein deswegen eine Förderungsfähigkeit nach dem SGB III ausscheidet (so auch Thüringen Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 30. Mai 2012 - L 10 AL 41/09 - Sächsisches LSG, Urteil vom 10. November 2011 - L 3 AL 60/10 -).
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